Schriftgröße -A A +A
Älteres Paar umarmt sich.

Wer kann Sterbende begleiten?

Im Gegensatz zu betreuerischen Aufgaben bedeutet eine begleitende Tätigkeit, dass man für einen anderen Menschen da ist, um sich ihm in einer Krisensituation mit intensiver Zuwendung anzunehmen. Da es weder gesetzliche Rahmenbedingungen gibt, noch man verpflichtet ist, bestimmte Angelegenheiten zu regeln, kann theoretisch jeder zum Sterbebegleiter werden: ein guter Freund, ein pflegender Angehöriger, ein naher Verwandter oder auch eine betreuende Person.

Es gibt somit keine „professionellen“ Sterbebegleiter, wohl aber Berufsgruppen, die diese Funktion im Rahmen ihrer Arbeit ausfüllen, z. B. Angestellte aus dem Gesundheitswesen oder Mitarbeiter sozialdienstlicher und seelsorgerischer Organisationen. Optimalerweise begleitet ein interdisziplinäres „Team“ aus Angehörigen sowie medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Fachkräften den Sterbenden auf seiner letzten Reise.

Anforderungen an den Begleiter

Von großer Bedeutung ist die innere Bereitschaft, sich auf den Sterbenden und seine Wünsche einzulassen. Hierbei sind ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Toleranz gefragt ‒ z. B. im Hinblick auf religiöse oder spirituelle Bedürfnisse oder auf psychische und körperliche Veränderungen während des Sterbens. Nur so kann ein Sterbender unbefangen und authentisch bis in den Tod begleitet werden. Nur so erfährt er das Verständnis und die Menschlichkeit, die ihn am Ende ein versöhnliches Gefühl vermitteln.

Engagement, Geduld und Belastbarkeit sind weitere Voraussetzungen für eine kompetente Sterbebegleitung. Da der Tod praktisch jeden Moment eintreten kann, sollte ein Begleiter in der Lage sein, durch seine Beobachtungen den Zustand des Sterbenden zu erkennen.

Aufgaben des Begleiters

Die wichtigste Aufgabe eines Begleiters ist es, die Würde des sterbenden Menschen zu bewahren sowie seine Bedürfnisse und Wünsche bestmöglich zu erfüllen. Dabei bestimmt vor allem der Sterbende selbst, was er als würdevoll empfindet und was nicht, was angenehm oder unangenehm für ihn ist.

Die Umgebung des Sterbenden spielt dabei eine große Rolle. Ob zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz ‒ der Begleiter hat Sorge dafür zu tragen, dass zunächst die äußeren Rahmenbedingungen stimmen und den Wünschen des Patienten entsprechen. Dabei kann es sich manchmal auch um sehr einfache Dinge handeln, die z. B. die Beleuchtung, Belüftung, Möblierung oder die Mahlzeiten betreffen.

Todkranke Menschen sind häufig von Wahrnehmungsveränderungen betroffen. Viele Sinne sind in der Endphase des Lebens besonders stark ausgeprägt, z. B. das Tasten, Sehen, Riechen, Schmecken oder Hören. Als Sterbebegleiter sollte man daher versuchen, den Patienten nicht zu überreizen. So mag das Leibgericht auf einmal nicht mehr schmecken, die Lieblingsmusik störend klingen, eine innige Berührung unangenehm wirken oder helles Sonnenlicht unerwünscht sein.

Sterben bei Demenz

Bei an Demenz erkrankten Menschen stellt sich das Problem, dass diese ihre Wünsche und Bedürfnisse kaum oder gar nicht mehr äußern können. Es ist ihnen häufig ebenso wenig bewusst, dass ihr eigener Tod bevorsteht, auch wenn die ärztliche Diagnose eindeutig ist. Die Anzeichen für den nahenden Tod lassen sich jedoch von außen nicht immer deuten, solange kein medizinischer Notfall besteht oder ein rapider Abfall der Körperfunktionen beobachtet wird.

Fest steht andererseits, dass auch demenzkranke Menschen Nähe, Vertrauen und Intimität wahrnehmen und wertschätzen. Sie sollten daher bis zum Schluss nach bestem Wissen und Gewissen betreut und begleitet werden. Vielleicht ist es für Demenzpatienten sogar „einfacher“, dem Tod zu begegnen, weil sie den Prozess des Sterbens nicht in vollem Bewusstsein miterleben oder reflektieren können. Von daher gelten besonders der körperliche Kontakt und das Schaffen einer angenehmen Atmosphäre als wichtige Maßgaben für die Sterbebegleitung.

Einfach und flexibel vorsorgen!
Flexible Absicherung im Pflegefall

Eine Pflegeversicherung, die Sie in jedem Alter und für jede Pflegestufe unkompliziert absichert: Pflegevorsorge Flex von AXA.