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Die Pflegeversicherung zielt nicht auf eine bloße Versorgung des Pflegebedürftigen. Vielmehr soll eine selbstständige Lebensführung auch im Pflegefall ermöglicht werden – soweit es eben geht.

Daher gilt:

  • "Reha vor Pflege". Ist die Pflegebedürftigkeit durch Unfall oder Erkrankung entstanden, wird geprüft, ob die Selbstständigkeit durch Reha-Maßnahmen wiedererlangt oder verbessert werden kann.
  • "Ambulant vor stationär". Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der stationären Versorgung in einem Pflegeheim

Wenn man jemanden pflegt, übernimmt man Verantwortung, investiert Zeit, erfüllt Bedürfnisse und verrichtet natürlich auch Arbeit. Körperlich anstrengende Tätigkeiten und emotional aufreibende Erfahrungen sind dabei an der Tagesordnung. Das gilt insbesondere für pflegende Angehörige und damit weitgehend ungeschultes "Personal".

Gut zu wissen

Pflegende Angehörige müssen laut Begriffsdefinition nicht unbedingt Familienmitglieder sein. Auch Freunde und Bekannte, engagierte Nachbarn oder ehrenamtliche Helfer können pflegende Angehörige sein.

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