Pflegende Angehörige müssen laut Begriffsdefinition nicht unbedingt Familienmitglieder sein. Auch Freunde und Bekannte, engagierte Nachbarn oder ehrenamtliche Helfer können pflegende Angehörige sein.

Die Pflegeversicherung zielt nicht auf eine bloße Versorgung des Pflegebedürftigen. Vielmehr soll eine selbstständige Lebensführung auch im Pflegefall ermöglicht werden – soweit es eben geht.
Daher gilt:
Wenn man jemanden pflegt, übernimmt man Verantwortung, investiert Zeit, erfüllt Bedürfnisse und verrichtet natürlich auch Arbeit. Körperlich anstrengende Tätigkeiten und emotional aufreibende Erfahrungen sind dabei an der Tagesordnung. Das gilt insbesondere für pflegende Angehörige und damit weitgehend ungeschultes "Personal".