Ein Pflegefall in der Familie verändert das Leben nachhaltig: Wer eben noch selbstständig war, benötigt plötzlich Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie bei der Körperpflege, beim Einkauf oder im Haushalt. Entscheidungen müssen getroffen, Hilfe gesucht und der Alltag neu organisiert werden.
- Kann der Pflegebedürftige in seiner gewohnten Umgebung bleiben?
- Können Angehörige die Pflege übernehmen?
- Welche zusätzlichen Betreuungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch Pflegedienste, gibt es?
- Wenn Häusliche Pflege nicht möglich ist: Wie finde ich ein geeignetes Pflegeheim?
- Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung?
Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um die Organisation der Pflege und um Leistungsansprüche erhalten Sie bei Pflegeberatungsstellen. Seit dem 1. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige sogar einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Beratung. Nutzen Sie dieses Angebot!
Beratungsstellen
- Pflegestützpunkte: Mit der Pflegereform von 2008 hat der Gesetzgeber die Einrichtung von Pflegestützpunkten beschlossen, die Betroffene und Angehörige wohnortnah und neutral beraten sollen. Ziel ist es, die Beratung zu allen pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen unter einem Dach zu bündeln. Die Einrichtung ist allerdings Ländersache und bislang nicht einheitlich umgesetzt. Informationen über einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe bekommen Sie von Ihrer Krankenversicherung oder den Sozialhilfeträgern.
- Pflegekassen / Versicherungen: Die Pflegeberatungsstellen der Pflegekassen und privater Versicherer informieren über Leistungen der Pflegeversicherung, aber auch anderer Kostenträger, zum Beispiel des Sozialamts. Darüber hinaus beraten sie zur Organisation der Pflege und helfen bei der Suche nach geeigneten Pflegeheimen oder Pflegediensten.
(Hinweis zur Pflegekasse: Es gilt das Prinzip „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Ihre Pflegekasse ist also in der Regel bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt.)
- Sozialdienst des Krankenhauses: Stellt sich bei einem Krankenhausaufenthalt heraus, dass der Patient durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig geworden ist, ist der Sozialdienst des Krankenhauses erster Ansprechpartner, um Fragen der weiteren Versorgung zu klären.
- Kommunen / Kreise: Kommunen und Kreisverwaltungen haben eigene Beratungsstellen eingerichtet oder betreiben diese in Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden oder privaten Pflegeberatungen.
- Wohlfahrtsverbände: Wohlfahrtsverbände sind beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, die Diakonie oder der Arbeiter-Samariter-Bund. Sie leisten Pflegeberatung und bieten selbst auch Pflegedienstleistungen an.
- Private Pflegeberatung: Eine weitere Anlaufstelle sind private Pflegeberatungen, die mit unabhängiger Beratung werben. Die Kosten können unter Umständen von der Krankenkasse erstattet werden.
- Pflegeberatung für privat Versicherte: Der Verband der privaten Krankenversicherung hat mit der COMPASS Private Pflegeberatung GmbH eine eigene Pflegeberatungsstelle eingerichtet, die privat Pflegeversicherte und deren Angehörige kostenlos berät.
- Pflegedienste: Ambulante Pflegedienste bieten neben den Pflegedienstleistungen auch Beratung an.
- Bürgertelefon: Für telefonische Beratung steht Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter 01805 - 99 66 03* zur Verfügung.
Wenn ein naher Angehöriger akut zum Pflegefall wird, müssen Sie schnell handeln. Um die weitere Versorgung zu organisieren, steht Arbeitnehmern nach dem Pflegezeitgesetz eine Freistellung von ihrer Arbeit für bis zu zehn Tage zu.
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* Kostenpflichtig. In der Regel 14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz. Abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich.