Auf Wunsch muss der Gutachter den Pflegebedürftigen oder auch seinen Angehörigen/Betreuer alleine anhören können.

Die Begutachtung zur Pflegeeinstufung findet in der Regel im Rahmen eines einzigen Besuchs statt. Es ist wichtig, sich auf diesen Termin gut vorzubereiten. Schließlich geht es um die Geldsumme, die der pflegebedürftigen Person zugesprochen wird.
Dem Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit folgt der Besuch eines Gutachters im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder von Medicproof (bei privater Pflegepflichtversicherung). Seine Aufgabe ist es, festzustellen, in welche Pflegestufe der Antragsteller eingestuft werden kann.
Der Gutachter besucht den Antragsteller immer an dessen ständigem Aufenthaltsort. Das kann ein Pflegeheim, die eigene Wohnung oder auch das Zuhause eines Angehörigen sein. Wichtig ist, dass die Krankenkasse und der Gutachter über den aktuellen Aufenthaltsort informiert sind, damit niemand an der falschen Tür klingelt und unverrichteter Dinge wieder gehen muss.
Für den Gutachter ist sein Besuch nur eine Momentaufnahme. Meistens kann er die besonderen Schwierigkeiten bei der Versorgung der pflegebedürftigen Person nicht in vollem Umfang erfassen. Deshalb ist es unbedingt ratsam, die Personen dabeizuhaben, die bisher die Pflegeaufgaben übernommen haben. Das kann ein enger Angehöriger sein, die zuständige Pflegekraft oder auch beide.
Damit sich der Gutachter ein umfassenderes Bild machen kann, ist die Demonstration bestimmter Handlungsschritte sinnvoll, um den täglichen Pflegeaufwand zu verdeutlichen. Sollte die Vertrauensperson an einem vom MDK vorgeschlagenen Termin verhindert sein, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen neuen zu vereinbaren.
Um die Begutachtung zu erleichtern, hat es sich bewährt, spätestens zwei Wochen vor dem Einstufungstermin mit dem Ausfüllen eines Pflegetagebuchs zu beginnen. Wie in einem Protokoll werden hierin alle Pflegetätigkeiten mit Datum, Uhrzeit und Dauer eingetragen. Das Pflegetagebuch sollte genau und wahrheitsgetreu geführt werden, da Zeitbedarf und Aufwand der Pflege wesentliche Entscheidungskriterien für das Gutachten darstellen.
Entsprechende Musterbögen können Sie sich im PDF-Format herunterladen und natürlich auch ausdrucken.
Beim Besuch des Gutachters sollten sämtliche Dokumente bereitgehalten werden, die eine Pflegebedürftigkeit belegen können – etwa Hausarzt-, Facharzt- und Krankenhausberichte. Auch alle weiteren Unterlagen, die den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person betreffen, gehören dazu. Ebenso sollte eine Auflistung aller regelmäßig eingenommenen Medikamente nicht fehlen.
Der Gutachter des MDK stellt eine Menge Fragen, die peinlich oder unangenehm sein können – z.B. Fragen zur Darm- und Blasenentleerung oder zur Körperhygiene. Nicht wenige Pflegebedürftige beantworten Fragen dieser Art viel zu positiv, weil sie sich schämen, ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen zu können. Dabei ist die wahrheitsgemäße Beantwortung gerade solcher Fragen für eine korrekte Beurteilung sehr wichtig.
Aus falscher Scham etwas zu verschweigen oder zu beschönigen, kann finanzielle Einbußen bedeuten. Nicht den Tatsachen entsprechende Antworten wie "Auf die Toilette schaffe ich es alleine" oder "Bei der Körperpflege gehe ich sehr gründlich vor" können dazu führen, dass viel zu geringe Leistungen gewährt werden.
Häufig hilft gerade in dieser Situation die Anwesenheit einer Vertrauensperson. Auch das Pflegetagebuch ist dann eine konkrete Hilfe für alle Beteiligten – auch für den Gutachter selbst.
Das Gutachten des MDK ist Grundlage für die Eingruppierung in eine Pflegestufe und damit für die Höhe der Leistungen, die gewährt werden. Dies wird dem Antragsteller in einem sogenannten Pflegebescheid mitgeteilt.
Entspricht das Einstufungsergebnis nicht den Erwartungen, kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats eingelegt werden, zunächst ruhig formlos und unbegründet.
Für einen Widerspruch können mehrere Gründe ausschlaggebend sein: