Auch wenn ein Mensch auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen ist, wird er sich wünschen, seine Eigenständigkeit zu bewahren und in seinem gewohnten Umfeld zu bleiben. In vielen Fällen sind es Familienangehörige - meist Frauen -, die das ermöglichen. Sie übernehmen die pflegerischen Aufgaben und kümmern sich um den Haushalt.
Auf mehrere Schultern verteilen
Die Pflege eines Angehörigen, ob Kind oder Elternteil, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die das gesamte Familienleben verändern und zu einer enormen Belastung werden kann. Daher sollte die Verantwortung von Anfang an auf mehrere Schultern verteilt sein: Weitere Familienmitglieder, Freunde und Nachbarn ebenso wie professionelle Pflegekräfte und ehrenamtliche Helfer können in die häusliche Pflege eingebunden sein. Auch der Hausarzt gehört ins private "Pflegenetzwerk". Nicht zuletzt, um Urlaub oder Krankheit des Pflegenden zu überbrücken, ist eine gut eingespielte Organisation wichtig.
Ambulante Pflegedienste
Professionelles Know-how, zeitliche Entlastung und eine größere Distanz zum Pflegebedürftigen: wichtige Aspekte, die professionelle Pflegedienste in die häusliche Pflege einbringen können. Wenn Sie ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen, überlegen Sie, wann und bei welchen konkreten Aufgaben die Hilfe für Sie am wichtigsten ist. Benötigen Sie eher Entlastung an den Wochenenden oder unter der Woche? Bei Pflegemaßnahmen, die körperlich nicht alleine zu bewältigen sind, z.B. beim Baden, oder bei medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten wie einem Verbandswechsel? Oder möchten Sie die Pflege komplett dem ambulanten Pflegedienst überlassen? Zeitlicher und inhaltlicher Umfang der Leistungen sollten in jedem Fall genau abgesprochen und die Vereinbarungen in einem Pflegevertrag festgehalten werden.
Gegebenenfalls – wenn dies besonders wirtschaftlich oder wirksam ist bzw. dadurch dem ausdrücklichen Wunsch des Pflegebedürftigen entsprochen wird – kann auch der Einsatz einer geprüften Einzelpflegekraft mit der Pflegekasse bzw. -versicherung vereinbart werden.
Gerne informieren wir Sie auch zu den Themen Entlastung für Angehörige und Teilstationäre Pflege.
Mobile Soziale Hilfsdienste
Mit Angeboten wie Mahlzeitenservice („Essen auf Rädern“), Haushaltshilfen, Einkaufsservice, Besuchs- und Begleitdiensten, Fahrdiensten oder dem Hausnotruf leisten Mobile Soziale Hilfsdienste bei Alltagsaufgaben jenseits der Pflege wertvolle Hilfe. Vermittelt und angeboten werden sie von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Sozialstationen, Pflegediensten, privaten Unternehmen oder ehrenamtlichen Helfern.
Alleinstehende Pflegebedürftige
Heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass hilfs- und pflegebedürftige Menschen Angehörige vor Ort haben. Auch in diesem Fall lässt sich unter Umständen mit ambulanten Pflegediensten und Mobilen Sozialen Hilfsdiensten ein Leben in der eigenen Wohnung organisieren. So ist zum Beispiel der Pflegedienst morgens und abends bei der Körperpflege und beim Ankleiden behilflich. Ein Einkaufsservice macht die nötigen Besorgungen und ein Service wie "Essen auf Rädern" bringt warme Mahlzeiten vorbei. Ein Hausnotrufsystem stellt per Knopfdruck eine Funkverbindung zur Zentrale eines Pflegedienstes her – so ist beispielsweise im Falle eines Sturzes schnell Hilfe zur Stelle.
Fast wie zuhause
Wenn die Versorgung in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist, kann der Umzug in eine Senioren-WG eine gute Alternative sein. In einem gemeinsamen Haushalt unterstützen sich die Bewohner gegenseitig oder organisieren gemeinsam Hilfe im Haushalt. In betreuten Wohngemeinschaften kümmern sich darüber hinaus Pflegekräfte und Sozialpädagogen um Pflege, Haushaltsführung und soziale Aktivitäten.
Im Überblick: Finanzierung
Sobald der häuslich Gepflegte eine Pflegestufe zugesprochen bekommt, hat er Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese zahlt Pflegegeld, wenn Angehörige oder andere private Pflegepersonen die Pflege übernehmen, oder Sachleistungen, wenn professionelle Pflegedienste zum Einsatz kommen. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich. Darüber hinaus können Bedarfsleistungen beantragt werden. Dazu gehören etwa Zuschüsse für Wohnungsumbauten oder die sogenannte Verhinderungspflege, das ist die bezahlte Urlaubsvertretung des pflegenden Angehörigen von bis zu vier Wochen im Jahr. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und private Einkünfte wie die Rente nicht aus, kann das Sozialamt einspringen.
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Um die neuen Aufgaben die sich mit der Pflege stellen, zu meistern, sollten sich pflegende Angehörige beraten und schulen lassen. Verschiedene Institutionen, Vereine und Pflegedienste bieten kostenlose Kurse an, in denen die Angehörigen Grundlagen der Pflege erlernen, aber auch wertvolle Hintergrundinformationen erhalten. Nicht zuletzt geben Pflegekurse die Möglichkeit, mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen.
Arbeitnehmer können eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen, um nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen muss durch eine Bescheinigung der Pflegekasse bzw. -versicherung oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) belegt werden. Die Verpflichtung, ihre Mitarbeiter für die Pflegezeit – ohne Gehaltsfortzahlung - freizustellen, besteht allerdings nur bei Unternehmen ab 16 Beschäftigten.
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