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Kann der Pflegebedürftige nicht in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen bleiben, ist meist der Umzug in ein Heim erforderlich. Dort stehen rund um die Uhr professionelle Pflegekräfte für die Betreuung zur Verfügung.
Während man früher zwischen Altenwohnheimen, Altenheimen und Pflegeheimen unterschied, ist heute eine Mischungen der drei Formen unter einem Dach üblich:
Wo der Betroffene am besten untergebracht ist, hängt vom individuellen Hilfs- und Pflegebedarf ab. Verschlechtert sich sein Zustand, kann er innerhalb der Einrichtung umziehen.
Wichtig ist es, das Heim sorgfältig auszuwählen. Sehen Sie sich die Einrichtungen, die in Frage kommen, auf alle Fälle genau an. Um einen besseren Überblick und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, vergibt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mittlerweile sogenannte Pflegenoten für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, die auf einer gutachterlichen Prüfung basieren. Die tatsächliche Aussagekraft der Pflegenoten ist allerdings nicht unumstritten.
Nicht immer muss es das "klassische" Pflegeheim sein: Zunehmend finden betreute Wohngemeinschaften Verbreitung, wo pflegebedürftige Menschen in familiärer Atmosphäre zusammenleben. Pflege, Haushaltsführung und soziale Betreuung übernehmen Pflegekräfte und Sozialpädagogen je nach Bedarf. Insbesondere für Demenzkranke, die viel Beaufsichtigung und Anleitung, aber weniger medizinisch-pflegerische Versorgung benötigen, bieten sich solche Wohngemeinschaften an.
Werden Pflegebedürftige nur nachts oder nur tagsüber in einer Pflegeeinrichtung versorgt, spricht man von teilstationärer Pflege. Dies kann eine Lösung sein, wenn die Angehörigen berufstätig sind, aber auch, wenn die psychische und körperliche Belastung durch eine Pflege einfach zu groß wird. Für die gepflegte Person wird so der vollstationäre Aufenthalt in einem Pflegeheim vermieden, das häusliche Umfeld bleibt länger erhalten.
Bei der Tagespflege verbringen die Pflegebedürftigen tagsüber bis zu acht Stunden in der Einrichtung, wo ihnen neben der pflegerischen Versorgung auch Freizeit- und Therapieangebote zur Verfügung stehen. Ein Fahrdienst erledigt den Transfer zwischen Wohnung und Pflegeeinrichtung.
In der Nachtpflege erfolgt die Betreuung vom Abend bis zum nächsten Morgen. Dieses Angebot ist vor allem wichtig für Menschen, die nachts sehr unruhig sind oder medizinisch versorgt werden müssen.
Bei der Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige für maximal vier Wochen im Jahr in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen.
Häufig benötigt man die Kurzzeitpflege sehr kurzfristig. Zum Beispiel, wenn sich bei einem Krankenhausaufenthalt herausstellt, dass der Betroffene nach der Entlassung pflegebedürftig sein wird und eine dauerhafte Lösung erst organisiert werden muss, oder wenn der pflegende Angehörige wegen Krankheit oder anderer Krisensituationen die Pflege nicht übernehmen kann.
Die Unterbringung im Pflegeheim ist nicht billig: Der Platz in einer vollstationären Einrichtung kostet im Schnitt zwischen 1.500 und 3.500 Euro monatlich. Für die volle Kostendeckung reicht die Leistung der Pflegeversicherung, selbst in Stufe III, in der Regel nicht aus. Im nächsten Schritt werden zur Finanzierung die Einkünfte des Pflegebedürftigen herangezogen, also meist die Rente. Genügt das nicht, kann das Sozialamt eingeschaltet werden. Besser abgesichert ist, wer durch eine private Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat.