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Pflegepflichtversicherung

Am 1. Juli 2008 ist die Pflegereform in Form des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes in Kraft getreten. Die Bundesregierung zieht bislang eine positive Bilanz, da sich die Situation für die Betroffenen, die pflegenden Familienangehörigen und das Pflegepersonal deutlich verbessert haben soll. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte der Pflegereform für Sie zusammengefasst.

Aufwertung der häuslichen Pflege

Mit der Pflegereform ist besonders die häusliche Pflege aufgewertet worden. Sachleistungsbeträge und Pflegegeld wurden erhöht. Vor allem Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – insbesondere Demenzkranke mit sogenannter "Pflegestufe 0" – profitieren von den Neuerungen. Für sie stehen bei häuslicher Betreuung jetzt monatlich bis zu 200 Euro mehr zur Verfügung.

Aufbau von Pflegestützpunkten

Ein zentrales Ziel der Pflegereform ist eine bessere Vernetzung von wohnortnahen Leistungsangeboten und deren Ausrichtung auf individuelle Lebenssituationen. Damit soll den überforderten Betroffenen und ihren Familien geholfen werden, sich in der für sie neuen und häufig unvermittelt auftretenden Pflegesituation besser zurechtzufinden. Hierzu werden immer mehr sogenannte Pflegestützpunkte geschaffen, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen als Anlaufstellen vor Ort dienen. Auch besteht seit dem 1. Januar 2009 ein Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Wenn der Pflegebedürftige es wünscht, muss diese Beratung zuhause stattfinden.

Mehr Entlastung für Angehörige

Stärker als bisher sollen Angebote geschaffen werden, die pflegende Angehörige entlasten. Hierzu gehören vor allem Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege- und Berufstätigkeit. Die Neuerungen sind im Pflegezeitgesetz festgelegt und hier nachzulesen.

Transparenz als neuer Bewertungsmaßstab

Die Qualität der Leistungen von Pflegeheimen und Pflegediensten soll durch die Reform dauerhaft angehoben werden. Hierfür wurde ein neues Bewertungssystem zur Überprüfung der Pflegequalität in Deutschland geschaffen. Die Qualitätsprüfungen finden grundsätzlich unangemeldet statt und erfolgen ab dem Jahr 2011 einmal jährlich. Bis dahin müssen alle Einrichtungen mindestens einmal überprüft worden sein. Alle Ergebnisse sollen veröffentlicht werden und für jeden einsehbar sein. Erstmals lässt sich damit die Pflegequalität auf einer bundesweit einheitlichen Grundlage vergleichen.

Bessere Bezahlung von Pflegekräften

Mit der steigenden Anzahl an pflegebedürftigen Personen geht auch ein erhöhter Bedarf an professionellen Pflegekräften einher. Allein im Zeitraum von 1999 bis 2007 ist die Zahl der im Pflegebereich Beschäftigten um rund 185.000 auf insgesamt 810.000 gestiegen.
Ein wichtiges Anliegen der Pflegereform war es daher, dass Pflegeeinrichtungen ihren Beschäftigten ein Gehalt zahlen, das mindestens dem ortsüblichen Lohnniveau entspricht. Dies wurde inzwischen ebenso gesetzlich festgelegt wie Mindestlöhne in vielen Bereichen der Pflegebranche. Ziel ist es, dass der Pflegeberuf weiterhin attraktiv bleibt und damit auch die Qualität der Pflege steigt.

Wie es weitergeht

Trotz aller Anstrengungen und Fortschritte kann die Pflegepflichtversicherung niemals allein die entstehenden Pflegekosten decken. Das weiß auch der Gesetzgeber und empfiehlt daher den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Manche politischen Gremien empfehlen sogar den verpflichtenden Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Der verpflichtende Abschluss einer Pflegezusatzversicherung wird schon seit längerer Zeit in den politischen Gremien diskutiert. Entsprechende Pläne sind auch Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP.

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Gut zu wissen

Ab dem 1. Januar 2010 sind die Beiträge zur Pflegeversicherung - wie Krankenversicherungsbeiträge - teilweise steuerlich absetzbar.

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