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Monatliche Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Häusliche Pflege

Grundsätzlich richten sich die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung nach:

  • der Form der Pflege (häuslich oder stationär)
  • der Pflegestufe

Die Pflegereform von 2008 hat eine stufenweise Erhöhung der finanziellen Leistungen festgelegt. Im Folgenden finden Sie hier Sätze für 2010 und die für 2012 geplante Steigerung.

Pflegegeld

Die private Pflege zuhause unterstützt die Pflegekasse bzw. -versicherung durch Geldleistungen in Form von Pflegegeld. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und ermöglicht es ihm, privaten Pflegepersonen wie Angehörigen oder Nachbarn eine finanzielle Anerkennung zu geben. Entscheidend ist, dass der Pflegende „ehrenamtlich“ arbeitet, also nicht erwerbsmäßig in der Pflege tätig ist.

Monatliches Pflegegeld in Euro
  Ab 2010 Ab 2012
Pflegestufe I 225 235
Pflegestufe II 430 440
Pflegestufe III 685 700
Gut zu wissen

Die Pflegekasse bzw. -versicherung übernimmt auch Rentenversicherungsbeiträge für die pflegende Person, wenn diese mindestens 14 Stunden pro Woche pflegt und nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.

Pflegesachleistung

Unter Pflegesachleistungen versteht man die Dienstleistung von ambulanten Pflegediensten oder anerkannten Einzelpflegekräften. Diese schließen einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse und rechnen mit dieser auch direkt ab.

Maximale monatliche Sachleistung in Euro
(in Klammern: bei besonderen Härtefällen)
  Ab 2010 Ab 2012
Pflegestufe I 440 450
Pflegestufe II 1.040 1.100
Pflegestufe III 1.510 (1.918) 1.510 (1.918)

Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden, man spricht dann von "Kombinationsleistungen". Die beiden Leistungsarten werden anteilig ausgezahlt, zum Beispiel 40 % Pflegegeld und 60 % Sachleistungen für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.

Pflege im Heim

Vollstationäre Pflege

Ist die häusliche Pflege nicht möglich, zahlt die Pflegekasse bzw. -versicherung für die Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Dabei decken die Leistungen der Pflegeversicherung pauschal den pflegerisch-medizinischen Aufwand und die soziale Betreuung bis zum Höchstsatz ab. Den Anteil für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst tragen.

Monatliche Leistungen für die Dauerpflege in Euro
(in Klammern: bei besonderen Härtefällen)
  Ab 2010 Ab 2012
Pflegestufe I 1.023 1.023
Pflegestufe II 1.279 1.279
Pflegestufe III 1.510 (1.825) 1.550 (1.918)

Bei der Versorgung von Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen können bis zu 10 % des Heimentgelts, maximal aber 256 Euro monatlich von der Pflegekasse bzw. -versicherung übernommen werden, wenn eine Einstufung ab Pflegestufe I vorliegt. Zusätzlich kann ein anteiliges Pflegegeld gezahlt werden, das allerdings zusammen mit der stationären Leistung den Höchstbetrag für Sachleistungen der jeweiligen Pflegestufe nicht überschreitet.

Teilstationäre Tages– und Nachtpflege

Die teilstationäre Pflege – die Versorgung in einem Pflegeheim nur nachts oder nur tagsüber – wird in Einzelfällen gewährt, wenn die häusliche Versorgung nicht durchgehend möglich ist. Diese Leistung kann mit dem Pflegegeld oder der Pflegesachleistung kombiniert werden. Wenn nur bis zu 50 % der Leistungen für teilstationäre Pflege eingesetzt werden, besteht sogar zusätzlich noch der volle Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen.

Maximale monatliche Leistungen in Euro
  Ab 2010 Ab 2012
Pflegestufe I 440 450
Pflegestufe II 1.040 1.100
Pflegestufe III 1.510 1.510
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