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Die Pflegepflichtversicherung zahlt pauschale, nach Pflegestufen gestaffelte Sätze, und zwar unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen. Sie sollen eine Grundversorgung im Pflegefall sicherstellen – mehr nicht. Jeden weiter gehenden Bedarf muss der Versicherte selbst - über eine private Pflegezusatzversicherung - decken.

Damit Leistungen gewährt werden, muss die Pflegebedürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Definition festgestellt sein. Die Kriterien dafür sind im Sozialgesetzbuch genau festgeschrieben.

Welche Leistungen können Sie im Pflegefall von der Pflegeversicherung konkret erwarten? Das ist grundsätzlich wichtig zu wissen, nicht erst, wenn der Pflegefall eingetreten ist.

Monatliche Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Monatliche Leistungen

Bei häuslicher Pflege oder im Pflegeheim: Wie viel gibt es in welcher Pflegestufe?

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Zusätzliche Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Zusätzliche Leistungen

Betreuungsgeld, Pflegehilfsmittel, Wohnungsumbauten – Leistungen bei Bedarf.

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Soziale Leistungen

Soziale Leistungen

Hilfe zur Pflege und Grund­sicherung für Sozialhilfe­berechtigte.

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