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Wird ein Mensch pflegebedürftig, hat er – je nach Schwere seiner Pflegebedürftigkeit – Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Damit ihm diese finanziellen Leistungen auch zugesprochen werden, muss der Pflegebedürftige zunächst einen entsprechenden Antrag stellen. An wen der Antrag gerichtet sein muss, wie die Aufteilung der verschiedenen Pflegestufen im Einzelnen aussieht und was bei der Einstufung passiert – das sind nur ein paar der vielen Fragen im Zusammenhang mit diesem Thema.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Antworten. Außerdem haben wir Ihnen passende TV-Beiträge und Links herausgesucht, bei denen Sie weiterführende Informationen und Unterlagen zur Pflegeeinstufung erhalten.

Pflegestufen

Pflegestufen

Pflegestufe I, II oder III? – Entscheidend ist der tägliche Zeitaufwand für die Pflege.

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Antragstellung

Antragstellung

Leistungen der Pflegever­sicherung müssen beantragt werden. Wir beraten Sie.

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Begutachtung

Begutachtung

Gutachter des MDK prüfen den Grad der Pflegebedürftigkeit beim Hausbesuch.

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Vorbereitung auf die Begutachtung

Vorbereitung - Begutachtung

Die Pflegeeinstufung findet im Rahmen eines einzigen Besuchs statt.

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